BaselCard und Meldewesen – Informationsseite für Beherbergungsbetriebe

Auf dieser Informationsseite finden Beherbergungsbetriebe alle Informationen zum E-Logiernächtemanagement (eLM) und Ausgabe und zum Handling der BaselCard.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme via E-Mail.

FAQ zur BaselCard

  • Ja, jeder übernachtende Gast im Kanton Basel-Stadt erhält als Gegenleistung für die bezahlte Gasttaxe, pro Person / Nacht eine BaselCard. Diese ist für die gesamte Aufenthaltsdauer – bis maximal 30 Tage – gültig.

    Ausnahme: Gemäss Gasttaxengesetz sind Einwohner des Kantons Basel-Stadt und Militärdienstleistende nicht gasttaxenpflichtig und profitieren somit auch nicht von der BaselCard.

  • Die BaselCard kennt folgende Kategorien:

    • Erwachsene: ab 16 Jahren
    • Jugendliche: 12–15 Jahre
    • Kinder: 0–11 Jahre
  • Sie finden alle Informationen hier: 10 Schritte zum Erstellen einer BaselCard

  • Der Gast profitiert während seinem ganzen Aufenthalt von vielen kostenlosen und ermässigten Leistungen in Basel und erhält so einen fühlbaren Mehrwert. Gleichzeitig ist die BaselCard ein praktisches Hilfsmittel, sich in der Stadt Basel zurechtzufinden und die zur Verfügung stehende Zeit optimal zu nutzen.

  • Nein, die BaselCard ist seit 01.01.2018 exklusiv für übernachtende Gäste im Kanton Basel-Stadt erhältlich. Aktuell gibt es keine Kaufkarte mehr. 

  • Im §3 des Gasttaxengesetzes heisst es, dass die Gasttaxe pro Person für jede entgeltliche Übernachtung erhoben wird. Sofern Ihre Freunde oder Familie für die Übernachtung bezahlen, muss pro Person eine Gasttaxe von CHF 4 einkassiert und mit dem AWA abgerechnet werden. Diese Gäste erhalten wie gewohnt eine BaselCard. Falls Ihre Freunde oder Familie für die Übernachtung NICHT bezahlen, entfällt die Gasttaxe und somit auch der Anspruch auf die BaselCard.

  • Im BaselCard-System können Sie die Namen der Begleitpersonen vorerst leer lassen. Beim Ausdruck sind ausser dem Namen des Gastes alle relevanten Daten auf der Karte. Der Name der Begleitperson kann beim beim Check-In resp. bei der Übergabe der Karte von Hand ergänzt werden und muss zwingend, zusammen mit den meldepflichtigen Daten, nachträglich, spätestens bis zum Abreisedatum, im System erfasst werden.

  • Die Änderungen können jederzeit in Ihrem PMS oder direkt im AVS-System vorgenommen werden. Bei Änderungen bitten wir Sie, die Aufenthaltsdauer anzupassen und die Karte neu auszudrucken. Der QR-Code der Karte bleibt derselbe. Auch Stornierungen oder Aufenthaltsänderungen der Begleitpersonen sind möglich. Hierfür nutzen Sie bitten den Button «Ändern» und passen die Informationen wie gewünscht an. 

  • Je nach Browser erfolgt der Druck nicht im vorgegebenen Feld. Hier empfehlen wir Ihnen das Dokument zu speichern und anschliessend über Ihr pdf-Programm zu drucken. Bitte stellen Sie für den Druck «Tatsächliche Grösse» ein. Weitere Tipps zu den Druckeinstellungen finden Sie hier: 

    Druckeinstellungen BaselCard

  • Ja, die BaselCard ist für den Gast auch digital oder als Web-App erhältlich. Der Zugang zur Web-App findet der Gast auf seiner persönlichen BaselCard. 

  • Untenstehend finden Sie ein Link zum Tutorial für die Ausgabe der digitalen Karte. Die erfasste Karte erhält der Gast vier Tage vor seiner Ankunft. Bitte beachten Sie, dass die BaselCard auch weiterhin in gedruckter Form abgegeben werden muss. Es können maximal 5 BaselCards pro Meldeschein digital gesendet werden. 

    Link zum Tutorial: https://youtu.be/eWrRGj-L9OI

    Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis, dass die BaselCard nur nach Zustimmung des Gastes per E-Mail versendet werden darf. 

  • Auf der Webseite www.basel.com/baselcard finden Ihre Gäste alle relevanten Informationen zum Angebot. Diese Webseite dürfen Sie gerne an Ihre Gäste kommunizieren. Die Webseite www.basel.com/baselcard-support bleibt weiterhin eine Supportwebseite für Beherbergungsbetriebe. 

  • Die BaselCard berechtigt die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der 2. Klasse in der Stadt Basel und Umgebung (Zonen 10, 11, 13, 14 und 15). Der Geltungsbereich entspricht der Tageskarte «Basel» TNW (BVB, BLT, SBB). 

  • Nein, die Datenbank, aus welcher die BaselCard ausgedruckt wird, basiert auf eine Online-Applikation. Für die Erfassung der Gäste wird ein Benutzeraccount benötigt, welcher Ihnen Basel Tourismus für Ihr Betrieb gerne zur Verfügung stellt.

  • Die erfasste Karte kann noch einmal ausgedruckt werden. Dazu müssen Sie sich ins System einloggen, nach dem Gast suchen und dann im entsprechenden Datensatz die Gästekarte noch einmal ausdrucken.

  • Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) stellt den Beherbergungsbetrieben monatlich die Gasttaxe in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der erfassten Meldescheine im AVS-System. Airbnb-Buchungen, welche mit dem Objekt «Ihr Betrieb (Airbnb)» erfasst wurden, werden automatisch via Airbnb abgerechnet. 

  • Um die Abwicklung der Gasttaxenbeiträge zu vereinfachen, hat der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit, mit dem europäischen Sitz von Airbnb vereinbart, dass seit dem 1. September 2018 die Gasttaxe direkt seitens Airbnb abgerechnet wird. Das Inkasso und die Weiterleitung an die kantonale Behörde wird somit Airbnb für Sie übernehmen. Detailliertere Informationen haben Sie direkt von Airbnb erhalten.