Allgemeine Geschäftsbedingungen von Basel Tourismus

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise nach Basel interessieren und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir bitten Sie, die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig durch zu lesen.

1. Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Basel Tourismus als Anbieterin / Veranstalterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Basel Tourismus (Verein mit Sitz in 4010 Basel, Aeschenvorstadt 36) über Leistungen, bezüglich welcher Basel Tourismus selbst als Anbieterin / Veranstalterin auftritt (z.B. Stadtführungen, City Treasure Hunt, BaselCard, Pauschalangebote, etc.). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen beim Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden akzeptiert werden. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer III geregelt.

1.2 Basel Tourismus als Vermittler von Leistungen Dritter
Vermittelt Basel Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Räumlichkeiten für Anlässe, Tickets für Events, etc.), kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden zustande. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Dritten und dem Kunden besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellungsvorgangs durch Basel Tourismus nichts. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers, welcher bei den Angeboten ausdrücklich erwähnt wird. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer IV geregelt.

2. Webseite von Basel Tourismus www.basel.com

2.1 Inhalt der Webseite von Basel Tourismus
Basel Tourismus betreibt die Webseite www.basel.com und bietet auf dieser Seite eigene Leistungen an. Die Seite bietet überdies Dritten die Möglichkeit, deren Leistungen anzubieten.

2.2 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Basel Tourismus verwendet alle Sorgfalt, um die Zuverlässigkeit der Informationen, welche auf ihrer Webseite publiziert werden, zu gewährleisten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben. Weiter kann Basel Tourismus keine Verantwortung für ein ununterbrochenes Funktionieren der Webseite oder für die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen übernehmen. Jegliche Haftung von Basel Tourismus, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Webseite oder deren Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen.

2.3 Links
Basel Tourismus ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Webseiten Dritter weder verantwortlich noch haftbar. Die Organisation hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Webseiten keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Webseiten erfolgt auf Risiko des Kunden.

3. Basel Tourismus als Veranstalterin / Anbieterin

3.1 Basel Tourismus als Veranstalterin
Tritt Basel Tourismus als Veranstalterin von Angeboten wie Stadtführungen, Pauschalen oder Gästekarten auf, kommt der Vertrag zwischen Basel Tourismus und dem Kunden zustande.

3.2 Zustandekommen des Vertrages mit Basel Tourismus
Die Angebote auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln von Basel Tourismus stellen unverbindliche Offerten dar (Einladung zur Offertstellung). Mit seiner Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet der Kunde Basel Tourismus ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB von Basel Tourismus sowie die Annullationsbedingungen. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt diese Empfangsbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Basel Tourismus das Angebot des Kunden annimmt und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt.
Hat der Kunde telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die Antwort von Basel Tourismus das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.

3.3 Vertragserfüllung und Annullation
Basel Tourismus verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei von der Organisation angebotenen Veranstaltungen nicht zwingend auf verspätete Teilnehmer gewartet wird; das ist keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch Basel Tourismus zu werten.
Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welche Basel Tourismus allein zu verantworten hat, unmöglich, resp. durch Basel Tourismus annulliert, werden vom Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls noch offene Forderungen von Basel Tourismus gegenüber dem Kunden aus der annullierten Buchung werden storniert.
Wird die Leistung aus Gründen, welche Basel Tourismus nicht zu verantworten hat, unmöglich, resp. durch Basel Tourismus annulliert, besteht seitens Basel Tourismus keine Verpflichtung auf Rückvergütung.
Für die finanziellen Konsequenzen einer Annullierung der Leistung durch den Kunden sind die unter 6. – 8. aufgeführten Annullationsbedingungen von Basel Tourismus massgeblich, welche vom Kunden bei der Bestellung akzeptiert werden müssen.

3.4 Haftung von Basel Tourismus
Basel Tourismus haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen sie als Veranstalterin / Anbieterin auftritt, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Basel Tourismus haftet in keinem Fall für Selbstverschulden des Kunden und für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn
oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird überdies die Haftung, welche sich aus dem Zugriff auf Elemente der Webseite www.basel.com oder deren Benutzung ergibt.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch Basel Tourismus durchgeführt werden, alleine verantwortlich.

3.5 Verkauf von Merchandising-Artikeln durch Basel Tourismus
Der Verkauf von Merchandising-Artikeln durch Basel Tourismus richtet sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Kauf (OR 184ff).

 

3.6 Verkauf von Stadtführungen und City Treasure Hunts durch Basel Tourismus
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 4. gelten für die durch Basel Tourismus organisierten Stadtführungen sowie für City Treasure Hunts folgende Bedingungen:

3.6.1 Gruppenführungen und City Treasure Hunts

3.6.1a Zahlungsbedingungen Gruppenführungen und City Treasure Hunts 
Bei Stadtführungen und City Treasure Hunts erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte. Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine Gebühr in Höhe von CHF 25 erhoben. Basel Tourismus behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Umrechnung in Euro erfolgt zum Tageskurs. 

3.6.1b Annullationskosten Gruppenführungen und City Treasure Hunts 
Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: 

  • Nichterscheinen der Gruppe (no show): 100 %
  • 0 bis 5 Tage vor der Führung: 100 %
  • 6 bis 14 Tage vor der Führung: 50 %
  • nach Buchungsabschluss bis 15 Tage vor der Führung: 10 % der Gesamtkosten

Für bestätigte Leistungen von Partnerinstitutionen (Busunternehmen, Restaurants etc.) gelten die Konditionen des betreffenden Unternehmens. Allfällige Annullierungskosten werden direkt und ohne Aufpreis weiterbelastet. 

3.6.1c Umbuchungen 
Die erste Umbuchung eines Auftrages ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an. 

3.6.1d Verspätungen / Wartezeiten von Guides  
Bei Verspätung verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Die Wartezeit unserer Guides vor Ort beträgt maximal 30 Minuten. 

3.6.2  Öffentliche Führungen und selbstgeführte Touren 

3.6.2a Zahlungsbedingungen Öffentliche Führungen und selbstgeführte Touren  
Die Kosten für Tickets öffentlicher Führungen können an der Tourist Information bar sowie per Kreditkarte oder online per Kreditkartenzahlung beglichen werden. 

3.6.2b Annullationsbedingungen Öffentliche Führungen und selbstgeführte Touren 
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 48 Stunden vor Beginn der Führung erfolgen, sind kostenfrei. Verspätete Stornierungen und Änderungen oder Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Ausnahmen sind im Buchungsprozess ersichtlich. Basel Tourismus behält sich aufgrund von Mindestteilnehmerzahlen und höherer Gewalt vor, öffentliche Führungen abzusagen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch. 

3.6.3 Garantieleistung 
Basel Tourismus kann für die verbindliche Bestätigung jederzeit eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie verlangen. 

3.6.4 Spezielle Bedingungen für Novartis Campus Führungen und Roche Bau 1 und 2 
Die Teilnahme an der Führung und der Zutritt auf das Firmengelände sind nur für angemeldete Personen möglich. Für die Anmeldung wird eine Liste von allen Teilnehmenden mit Vorname, Familienname, Geburtsdatum, benötigt. Zur Führung muss ein gültiger Ausweis mitgebracht und vorgewiesen werden.  

3.6.5 Spezielle Bedingungen für Segway Touren 
Teilnehmer zwischen 14 und 16 Jahren müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises der Kategorie M sein. Der Teilnehmer muss mindestens 40 kg und maximal 120 kg wiegen. Vorgängiger Genuss von Alkohol und Drogen sowie die Einnahme von starken Medikamenten sind nicht erlaubt. Teilnehmer, die nach den Fahrübungen auf die Tour verzichten, erhalten 50 % des Preises zurückerstattet. Als Veranstalter von Segway Touren behält sich Basel Tourismus vor, eine Tour bei ungünstigen Witterungsverhältnissen abzusagen, sollte die Sicherheit nicht mehr gewährleistet sein. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. 

3.6.6 Programmänderungen und Annullierung einer Führung durch Basel Tourismus 
Aus nicht voraussehbaren Umständen kann eine Führung Änderungen erfahren. Für diesen Fall ist Basel Tourismus um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann Basel Tourismus eine Führung absagen und den bereits bezahlten Betrag zurückerstatten.  

3.7 Verkauf von Pauschalangeboten durch Basel Tourismus
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 4. gelten für die durch Basel Tourismus verkauften Pauschalangebote folgende Bedingungen:

3.7.1 Pauschalangebot
Ein Pauschalangebot liegt vor, wenn die Unterkunft (mind. eine Übernachtung) zusammen mit einer anderen touristischen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird.

3.7.2 Zahlungsbedingungen
Im Rahmen eines Pauschalangebots ist die Vorauszahlung des Pauschalangebotspreises bei Vertragsabschluss fällig. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken und inklusive MwSt. Die gesetzliche Gasttaxe pro Person und pro Nacht wird zum Übernachtungspreis hinzugerechnet. Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine Gebühr in Höhe von CHF 25 erhoben.

3.7.3 Annullationskosten

3.7.3a Pauschalangebote «Art Basel», «Basel Tattoo», «CHI» und «Swiss Indoors» 
Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:  

  • Nichtantreten eines Pauschalangebots (no show): 100%
  • 0 bis 2 Tage vor der Übernachtung: 100%
  • 3 bis 20 Tage vor der Übernachtung: 75%
  • 21 bis 45 Tage vor der Übernachtung: 50%
  • Nach Buchungsabschluss bis 46 Tage vor der Übernachtung: Bearbeitungsgebühr von CHF 50

3.7.3b Alle übrigen Pauschalangebote 
Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:  

  • Nichtantreten eines Pauschalangebots (no show): 100%
  • 0 bis 2 Tage vor der Übernachtung: 100%
  • Nach Buchungsabschluss bis zu 2 Tage vor Anreise bis 12:00 Uhr: kostenfrei

Im Falle einer Verhinderung kann grundsätzlich eine Ersatzperson benannt werden, die das Arrangement zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Vorausgesetzt ist, dass die Ersatzperson solidarisch für den Produktpreis einsteht und die am Pauschalangebot beteiligten Leistungserbringer (z.B. Hotels, Eventorganisatoren, etc.) diese Änderung akzeptieren. 

3.7.4 Annullationskostenversicherung
Eine Annullationskostenversicherung kann gegen einen Aufpreis zusätzlich abgeschlossen werden und deckt die Annullierungskosten bei Krankheit, Unfall oder Tod eines Reiseteilnehmers oder ihm nahestehender Personen. In diesen Fällen ist zusätzlich zur schriftlichen Annullierung der Annullierungsgrund nachzuweisen und bereits ausgehändigte Reisedokumente sind zu retournieren. Anfallende Bearbeitungsgebühren (Punkt 3.7.3) sind nicht durch die Versicherung gedeckt.

3.7.5 Programmänderungen und Annullierung des Pauschalangebots durch den Veranstalter
Aus nicht voraussehbaren Umständen kann das Pauschalangebot Änderungen erfahren. In diesem Fall ist Basel Tourismus nach Kräften um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Ein allfälliger Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen wird vergütet, sofern Basel Tourismus oder ein Leistungserbringer ein Verschulden gemäss 4. trifft. Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks etc.), behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann Basel Tourismus das Angebot annullieren. Wird das Angebot vor Reiseantritt durch Basel Tourismus annulliert, wird der bereits bezahlte Pauschalangebotspreis zurückerstattet.

3.7.6 Umbuchungen
Für jede Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 an.

3.7.7 Beanstandungen
Entspricht das Pauschalangebot nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht daraus ein Schaden, muss der entsprechende Mangel oder Schaden unverzüglich beim betreffenden Leistungserbringer beanstandet werden. Konnte keine geeignete Lösung beim Leistungserbringer vor Ort gefunden und der Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Beanstandung bis spätestens 30 Tage nach vertraglich vereinbartem Ende des Angebots bei Basel Tourismus einzureichen. Bei einer Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort oder dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Beanstandung bei Basel Tourismus erlöschen alle Ansprüche ohne weitere Konsequenzen.

3.8 BaselCard
Die BaselCard berechtigt zum kostenlosen oder vergünstigten Bezug von Leistungen Dritter. Basel Tourismus haftet nicht für unzureichend erbrachte Leistungen Dritter. Die Verfügbarkeit der Leistungen kann saisonalen Schwankungen unterliegen.

4. Vermittlung von Leistungen Dritter

4.1 Dritter als Veranstalter und Vertragspartner des Kunden
Vermittelt Basel Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelzimmer, Transfers, Rahmenprogramme etc.), kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung des Dritten zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Basel Tourismus gilt nicht als Vertragspartei. Die Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.

4.2 Zustandekommen des Vertrages mit dem Dritten
Die Angebote von Dritten auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln von Basel Tourismus sind als unverbindliche Offerten des Dritten zu betrachten. Mit seiner Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet der Kunde dem Dritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB von Basel Tourismus sowie die Stornierungsbedingungen des Dritten. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt diese Empfangsbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden angenommen und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird.
Hat der Kunde durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die eingehende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit dem Dritten dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme durch den Kunden zustande.

4.3 Vertragserfüllung und Annullation
Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich der Dritte als Vertragspartner des Kunden zuständig. Massgeblich sind die Vertragsbedingungen des Dritten. Basel Tourismus leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch den Dritten. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an den Dritten zu richten.
Im Falle einer Annullation gelten die AGB bzw. die Stornierungsbedingungen des Dritten.

4.4 Haftungsausschluss
Basel Tourismus haftet in keinem Fall für Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an den Dritten zu richten.

4.5 Zahlungsbedingungen
Mangels einer anderslautenden Vereinbarung der Parteien im Einzelfall werden ausgewählte Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie vor Ort Barzahlungen in Schweizer Franken und in Euro akzeptiert. Basel Tourismus behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher MWST.

4.6 Gruppenanlässe mit Übernachtung
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 5. gelten für von Basel Tourismus vermittelte Unterkünfte für Gruppen folgende Bedingungen:

4.6.1 Offerten für Gruppenreisen
Erfolgt nach der Zustellung einer Offerte mit mehreren Angeboten eine Absage durch den Kunden, stellt Basel Tourismus eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 50 in Rechnung.

4.6.2 Annullationskosten
Zusätzlich zu allfälligen Annullationskosten gemäss den Stornierungsbedingungen Dritter erhebt Basel Tourismus in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.

4.6.3 Koordination von Zimmerkontingenten
Für Anlässe, bei welchen Basel Tourismus die Koordination und Bewirtschaftung von Zimmerkontingenten übernimmt (Abrufkontingente), wird eine Servicegebühr in der Höhe von CHF 450 pro Auftrag erhoben. In dieser Gebühr ist die Erstellung eines Online-Reservationslinks für die Webseite des Veranstalters enthalten.

5. Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Basel Tourismus durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Basel Tourismus einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.

6. Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Der gesamte Inhalt der Webseite www.basel.com sowie der Inhalt des Newsletters, welcher abonniert werden kann, ist urheberrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente sind entweder Basel Tourismus oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch Basel Tourismus zugestimmt haben. Den Besuchern der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseite oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten.
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7. Datenschutz

Basel Tourismus verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung von Basel Tourismus verwiesen.

8. Gemeinsame Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.

8.2 Anpassung dieser AGB
Basel Tourismus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.basel.com publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.

8.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen Basel Tourismus und dem Kunden ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen Basel Tourismus und dem Kunden die Gerichte am Sitz von Basel Tourismus zuständig.

Version Nr. 5, März 2020