Mitgliedschaft

Die Mitglieder und Gönner von Basel Tourismus sind alle an einer florierenden Tourismuswirtschaft interessiert und unterstützen uns dabei, Basel als Destination international zu vermarkten.

This is Basel

Mit dieser Botschaft vermarktet Basel Tourismus das touristische Angebot unserer Stadt und setzt all seine überraschenden Facetten in Szene. Mit unseren Verkaufs-, PR- und Marketing-Aktivitäten sorgen wir dafür, dass Basel mit seinem besonderen Flair bis weit über die Landesgrenzen bekannt wird.

Ob Privatperson, Unternehmen, Hotel oder Gastrobetrieb, jedes einzelne Mitglied hilft uns dabei, dieses Ziel zu erreichen.

Sind Sie noch nicht Mitglied?

Möchten auch Sie einen wichtigen Beitrag zur Tourismusförderung leisten? Wir freuen uns, Sie als Mitglied von Basel Tourismus zu begrüssen.

Mitglieder-Events

Basel Tourismus ermöglicht seinen Mitgliedern aussergewöhnliche Einblicke in wichtige Basler Institutionen und Begegnungen mit interessanten Persönlichkeiten der Stadt. Entdecken Sie alle Mitgliederanlässe 2024.

Fragen und Antworten zu den Mitgliedschaften von Basel Tourismus

Allgemeine Fragen

  • Ja, ein Eintritt ist jederzeit möglich und es kommt ein Preisreduktionssatz zur Anwendung.

  • Für Hotels, Restaurants, B&Bs und Vermittlungsagenturen ist ein Austritt nur auf Ende Jahr unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich.

    Für Privat- und Kollektivmitglieder ist ein Austritt jederzeit möglich, es erfolgt jedoch keine Teil-Rückerstattung des Jahresbeitrags.

  • Ja, per E-Mail oder Brief.

Hotel und B&B

  • Nein, für eine B&B Mitgliedschaft bei Basel Tourismus müssen die zur Verfügung gestellten Zimmer das ganze Jahr über buchbar sein (ausgenommen Ferienabwesenheit des Eigentümers).

  • Ja, nicht nur die Hotels, sondern alle Beherbergungsbetriebe im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, die Gasttaxe zu erheben und die BaselCard abzugeben.

  • Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel, Zentrale Dienste, Tel. 061 267 99 08

  • Bei Basel Tourismus gibt es keine Klassifikation der B&Bs.

  • Nein, falls kein Frühstück serviert wird, muss den Gästen aber eine eigene Kochgelegenheit zur Verfügung stehen (z.B. Studio mit Kitchenette oder Apartment).

Unternehmen

  • Nein, die Kollektivmitgliedschaft gilt auch für Institutionen, Veranstalter, Lokalitäten oder Stiftungen.

Restaurants

  • Am 30. Juni des laufenden Jahres.