Gasttaxe

Die Kurtaxe heisst in Basel Gasttaxe und ist wie folgt geregelt:
 ErwachseneKinder unter 12 Jahren
Gemeinden im Kanton Basel-Stadt*  
Hotels und Bed & BreakfastCHF 4 pro Person und Nachtkostenlos
Jugendherbergen und MassenlagerCHF 4 pro Person und Nachtkostenlos
Pauschalangebote von Basel TourismusGasttaxe im Preis inklusivekostenlos
Wohnungen / AirbnbCHF 4 pro Person und Nachtkostenlos
   
Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft**CHF 3.50 pro Person und Nachtkostenlos
   
Weitere Regionen  
Gemeinden in den Kantonen Solothurn und AargauBestimmungen gemäss AufenthaltsortBestimmungen gemäss Aufenthaltsort
Gemeinden in DeutschlandBestimmungen gemäss AufenthaltsortBestimmungen gemäss Aufenthaltsort
Gemeinden in FrankreichBestimmungen gemäss AufenthaltsortBestimmungen gemäss Aufenthaltsort

* Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt erhebt von seinen Gästen eine Gasttaxe (Kurtaxe). Die Einnahmen der Gasttaxen fliessen in die Erstellung und den Unterhalt der touristischen Infrastruktur. Von der Abgabepflicht befreit sind Personen, die im Kanton ihren Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Personen, die ununterbrochen während mehr als 30 Tagen vom selben Beherbergungsbetrieb beherbergt werden, zahlen vom 31. Tage an keine Gasttaxe mehr. Alle Hotelgäste, welche die Gasttaxe bezahlen, erhalten die BaselCard. Mit der BaselCard fahren Sie kostenlos im öffentlichen Verkehr der Stadt Basel und Umgebung (Zone 10, 11, 13, 14 und 15) und profitieren von attraktiven Kultur- und Freizeitangeboten. Kinder bis zum 12. Altersjahr erhalten die BaselCard unentgeltlich. 

** Basel-Landschaft
Alle Übernachtungsgäste, welche die Gasttaxe bezahlen, erhalten das Mobility-Ticket und den Gästepass (zwei in eins), welche während der Dauer ihres Aufenthaltes die freie Benützung von Bahn, Bus und Tram im Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) erlaubt bzw. Vergünstigungen für diverse Betriebe anbietet.