Airbnb

Informationen zum Gasttaxengesetz

Am 18.10.2017 wurde die Totalrevision des Gasttaxengesetzes im Kantonsparlament von Basel-Stadt, dem Grossen Rat, verabschiedet. Das angepasste Gesetz trat per 1. Januar 2018 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind auch Ihre Gäste verpflichtet, die Gasttaxe in der Höhe von CHF 4.00 pro Person und Nacht zu bezahlen, und Sie als Airbnb-Betrieb sind verpflichtet, die Gasttaxe einzuziehen und an den Kanton abzuliefern.

Um die Abwicklung der Gasttaxenbeiträge zu vereinfachen, hat der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit, mit dem europäischen Sitz von Airbnb vereinbart, dass ab 1. September 2018 die Gasttaxe direkt seitens Airbnb abgerechnet wird. Das Inkasso und die Weiterleitung an die kantonale Behörde wird somit Airbnb für Sie übernehmen. Detailliertere Informationen haben Sie direkt von Airbnb erhalten. 

Folgende Personen sind von der Gasttaxe befreit: 

  • Kinder unter 12 Jahren 
  • Einwohner*innen des Kantons Basel-Stadt 
  • Airbnb-Gäste, die insgesamt mehr als 30 Kalendertage in der gleichen Unterkunft beherbergt werden

Mit dem folgenden Formular können diese Personen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit die Rückerstattung der Gasttaxe beantragen:

Weitere Informationen zur Gasttaxe im Kanton Basel-Stadt finden Sie auch auf der Webseite vom Amt für Wirtschaft und Arbeit.

 

BaselCard für Ihre Gäste

Das revidierte Gesetz sieht zudem vor, dass allen übernachtenden Gästen eine Gästekarte (BaselCard) ausgehändigt werden muss. Die «BaselCard» beinhaltet nebst der freien Nutzung des öffentlichen Verkehrs auch eine Reduktion von 50% auf den Eintritt in Museen, den Zoo und das Theater Basel sowie auf Schifffahrten der BPG, City Touren und Stadtrundgängen. Zur Abgabe der BaselCard an Ihre Gäste sind Sie per Gesetz verpflichtet. Sollten Sie die Karte nicht abgeben, kann der Kanton Basel-Stadt gestützt auf das Gesetz eine Busse von bis zu CHF 3'000 pro Fall aussprechen. 

Die Daten Ihrer Gäste werden in einem zentralen EDV-System erfasst und verwaltet. Die Datenerfassung sowie die Ausgabe der BaselCard über dieses System sind sehr einfach. Sie benötigen dazu lediglich einen Internetzugang und einen Drucker. Den Zugang zum System erhalten Sie nach Ihrer Registrierung. 

 

Alle Gastdaten müssen vollständig und spätestens bis zum Abreisetag um 23.59 Uhr im AVS-System vorhanden sein. Dies gilt auch für Änderungen des Buchungsstatus wie z. B. zusätzliche Begleitpersonen, Storni etc.

Die Gastdaten werden aus dem AVS-System automatisiert an die kantonalen Fachstellen (Fahndung, Stat. Amt, Gasttaxenabrechnung) übermittelt. Nach dem Abreisetag können die Meldescheine bzw. die Gastdaten nicht mehr geändert werden.

Die meldepflichtigen Daten sind:

a. Name

b. Vorname

c. Anreise

d. Abreise

e. Kategorie

f. Herkunftsland

g. Staatsangehörigkeit

h. Geburtsdatum

i. Reisegrund

Diese Daten müssen immer auf jedem Meldeschein und zu jedem Gast erfasst werden (leichte Abweichung bei Begleitreisenden). Die relevanten Daten, um eine BaselCard auszustellen, sind a bis e.